Versuch einer Denkschrift, Teil I
Die Frage nach einem elementaren Wesenszug, jenseits aller ihm eigenen individuell-persönlichen Eigenarten, des Menschen ist so alt wie die grundsätzliche Sinnsuche der Philosophie selbst. Die Unterteilung nach „gut“ und „böse“ mag dabei eine der ersten gewesen sein, zu der sich die erstmals aufkeimende menschliche Geisteskraft befähigt sah. So simpel diese Einteilung erscheint, so einfach lässt sie sich scheinbar auch auflösen. Das steinzeitlichste, tierischste Instrument gibt uns so auch heute noch die Antworten ein: Wer mir böses tut, den nenne ich einen bösen Menschen. Nennt man es Instinkt, Eingebung, Bauchgefühl oder gesunden Menschenverstand. Es ist eines der grundlegensten Probleme unseres Seins, das sich gleich eines trüben Flusses durch alle Generationen windet. Und dessen Oberfläche ist nicht nur undurchschaubar, sie bricht auch unser eigenes Licht, wirft es zurück und zwingt uns zum Erkennen unseres eigenen Bildes in diesem dunklen Spiegel.
Daran zeigt sich, dass die Suche nach Antworten also nur auf der Ebene des Einzelnen ganz und gar für sich alleine nach seiner eigenen Moral und Überzeugung geführt werden kann. Dass es damit keine höhere oder tiefere Bedeutung in der Bewertung geben kann, ob jemand oder etwas gut oder böse sei. Übereinstimmungen einer Mehrheit von Individuen, die sich im Laufe der Zeit zu einzelnen Fragen ergeben haben, bilden heute in Form von Ge- und Verboten den Kern unseres Zusammenlebens als Gemeinschaft. Das Gesetz ist daher, im Idealfall, lediglich der für alle verbindliche, nützlichste und erträglichste Konsens des Zusammenlebens. So ist im gesellschaftlichen Kontext schlecht, wer das Eigentum anderer entwendet, weil er damit die Sicherheit von Erwerb und Unterhalt gefährdet und so der Gemeinschaft schadet. Als gut wird angesehen, wer zur Wohlfahrt des Gemeinwesens beiträgt, seine Steuern rechtzeitig zahlt oder ehrenamtlich tätig ist.
Demgegenüber steht der Missbrauch der moralischer Deutungshoheit durch den Staat oder sonstiger einflussreicher Institutionen wie der Kirche (Hexenprozesse). Diese beruhen aber in der Regel nicht auf einem Konsens derjenigen, die sie durchführen betreffen, sondern bedienen sich zu ihrer Durchsetzung den Instrumenten der Täuschung, Einschüchterung oder des Zwanges. Diese sind jedoch ihrerseits (auch wenn sie in Form eines Gesetzes abgefasst sind) gemeinschädlich und dürfen daher richtigerweise mit allen Mitteln abgewendet werden, die zur Wiederherstellung des konsensualen Zustandes notwendig sind (der Widerstand gegen jeden, der die gemeinschaftliche Ordnung zu zerstören beabsichtigt, ist dabei rechtlich abgesichert, s. Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz).
Teil I Ende
